Verordnungsfähige Leistungen
Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen
Was passiert in der physiotherapeutischen Behandlung?
Physiotherapeutischen Maßnahmen werden nach ärztlicher Diagnose verordnet. Der Patient erhält vom Arzt ein Rezept, auf dem die Diagnose, das Heilmittel, die Frequenz und die Häufigkeit der Behandlung aufgeschrieben sind. Um alle Faktoren, die zu Ihrem Beschwerdebild geführt haben zu erfassen, stellt Ihre Therapeutin unter anderem gezielt Fragen bezüglich der Schmerzentstehung und der Schmerzlokalisation und anderen körperlichen Beschwerden. Nach diesem ersten Eindruck findet eine Analyse der Gelenkbeweglichkeit, der Muskelkraft und von Bewegungsmustern statt. Erst danach kann ein gemeinsam getroffenes Therapieziel benannt werden. Diese bestimmen die Behandlung mit den verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung und Erhaltung von:
- Beweglichkeit
- Stabilität
- Koordination
- Kraft
- Ausdauer
- Stoffwechsel und Durchblutung fördern
- Schmerzen lindern
Physiotherapeuten dürfen allerdings auch ohne ärztliche Verordnung präventiv, dem vorsorglichen Bereich, tätig werden wenn keine schwerwiegenden Erkrankungen zu Grunde liegen. Ebenso sind Eigenleistungen neben der Kassenverordnung auf privater Grundlage zusätzlich im Einsatz, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. So ist es oftmals sinnvoll als Vorbereitung die Muskulatur durch eine Wärmeanwendung auf nachfolgende Behandlungen einzustimmen.
Für bestimmte Maßnahmen der Physiotherapie bedarf es spezieller Qualifikationen, die über die im Rahmen der Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten hinausgehen. Solche Maßnahmen, für deren Durchführung eine zusätzliche abgeschlossene Weiterbildung erforderlich sind werden mit* gekennzeichnet.