Aktive Maßnahmen
Die aktiven Maßnahmen gehören zu den verordnungsfähigen Leistungen, dass heißt ein Arzt stellt Ihnen ein Rezept für eine bestimmte Maßnahme aus. Diese Maßnahmen sind:
- Krankengymnastik:
Massage, Dehnung und Kräftigung von betroffenen Muskeln. Wird oft nach operativen Eingriffen, Sportverletzungen, Unfällen sowie allgemeinen Beschwerden am Bewegungsapparat verordnet. - Manuelle Therapie:
Rehabilitation durch tiefgreifende Behandlung von Gelenken, Muskeln und geschädigten Nerven. Wird oftmals bei chronischen Leiden wie Kopfschmerzen, Wirbelblockaden und Arthrose verordnet. - Krankengymnastik auf neueophysiologischer Basis:
Ganzheitliches Therapiekonzept bei Erkrankungen des Nervensystems zum Beispiel bei Schlaganfällen, Multipler Sklerose, … - Krankengymnastik am Gerät:
Aufbautraining an und mit Geräten zur Schulung von Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit. Zum Beispiel nach Unfällen, Operationen, Haltungsschäden und einseitiger Falschbelastung.