Aktive Maßnahmen

Die aktiven Maßnahmen gehören zu den verordnungsfähigen Leistungen, dass heißt ein Arzt stellt Ihnen ein Rezept für eine bestimmte Maßnahme aus. Diese Maßnahmen sind:

  • Krankengymnastik:
    Massage, Dehnung und Kräftigung von betroffenen Muskeln. Wird oft nach operativen Eingriffen, Sportverletzungen, Unfällen sowie allgemeinen Beschwerden am Bewegungsapparat verordnet.
  • Manuelle Therapie:
    Rehabilitation durch tiefgreifende Behandlung von Gelenken, Muskeln und geschädigten Nerven. Wird oftmals bei chronischen Leiden wie Kopfschmerzen, Wirbelblockaden und Arthrose verordnet.
  • Krankengymnastik auf neueophysiologischer Basis:
    Ganzheitliches Therapiekonzept bei Erkrankungen des Nervensystems zum Beispiel bei Schlaganfällen, Multipler Sklerose, …
  • Krankengymnastik am Gerät:
    Aufbautraining an und mit Geräten zur Schulung von Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit. Zum Beispiel nach Unfällen, Operationen, Haltungsschäden und einseitiger Falschbelastung.